Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen
so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.

Preußisches Oberverwaltungsgericht
1906

Mandanteninformationen

Steuertermine Dezember 2023

11.12.Umsatzsteuer*
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer**
Solidaritätszuschlag**
Kirchensteuer ev. und r.kath.**

Zahlungsschonfrist: bis zum 14.12.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für November 2023; ** für das IV. Quartal 2023]

Steuertermine Januar 2024

10.01.Umsatzsteuer
Lohnsteuer*
Solidaritätszuschlag*
Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.01.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2023]


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